Vorsorge – Leistungen

Check - Up ab 35 Jahren
Zusätzlich zur Krebsvorsorge bietet Ihre gesetzliche Krankenkasse Ihnen die Möglichkeit, zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr einmalig und ab dem 35. Lebensjahr alle 3 Jahre, eine Gesundheitsuntersuchung (Check-up 35) in Anspruch zu nehmen. Diese beinhaltet eine vollständige körperliche Untersuchung, Cholesterin- und Zuckerbestimmung im Blut sowie Bestimmung von Eiweiß, Zucker, Nitrit, roten und weißen Blutkörperchen im Harn mittels Streifentest. Zudem kann einmalig eine Testung auf Hepatitis B und C durchgeführt werden.
Impfungen
Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten Vorsorgemaßnahmen in der Medizin. Moderne Impfstoffe sind gut verträglich und unerwünschte Nebenwirkungen werden nur selten beobachtet. Unmittelbares Ziel der Impfung ist es, den Geimpften vor einer ansteckenden Krankheit zu schützen. Bei Erreichen hoher Impfquoten ist es möglich, einzelne Krankheitserreger regional auszuschalten und schließlich weltweit auszurotten. Quelle: www. rki.de

Gerne schauen wir mit Ihnen zusammen in Ihren Impfausweis und beraten über fehlende Impfungen oder notwendige Auffrischimpfungen gemäß den Empfehlungen der ständigen Impfkommission, kurz STIKO, des Robert-Koch-Instituts (RKI).
Zudem kann eine Impfberatung vor Reisen vereinbart werden (Siehe auch Reisemedizinische Beratung)
Die Grippeschutzimpfung und Impfungen gegen Covid-19 werden jedes Jahr Ende September/Anfang Oktober in unserer Praxis durchgeführt.

Darmkrebsfrüherkennung
Darmkrebs ist die zweithäufigste Todesursache unter den Krebserkrankungen in Deutschland.

In unserer Praxis gibt es die Möglichkeit ab dem 50. Lebensjahr jährlich einen immunologischen Test auf Blut im Stuhl durchführen zu lassen. Dieser Test bietet eine Früherkennung von Blutungsquellen im Darm und reagiert nur auf menschliches Blut.
Um Darmkrebs in frühen Stadien oder in Vorstufen nachzuweisen wird bei Männern ab dem 50. Lebensjahr und bei Frauen ab dem 55. Lebensjahr die Durchführung einer Darmspiegelung (Koloskopie) empfohlen.

Screeninguntersuchung auf eine Erweiterung der Bauchhauptschlagader (Bauchaortenaneurysma)
Ab dem 65. Lebensjahr können Männer einmalig eine Screeninguntersuchung der Bauchhauptschlagader durchführen lassen. Diese beinhaltet die Beratung sowie eine Ultraschalluntersuchung der Bauchhauptschlagader (Bauchaorta).
Jugendschutzuntersuchung
Eine Jugendschutzuntersuchung ist eine körperliche Untersuchung bei Minderjährigen (vor dem 18. LJ) vor dem Beginn einer Ausbildung. Es folgen jährliche Kontrollen in der Ausbildung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Hier sollen insbesondere Erkrankungen festgestellt werden, die vor oder während der Ausbildung gegen den erwünschten Beruf sprechen. Es sollte möglichst früh und nicht erst nach Abschluss der Berufsausbildung festgestellt werden, ob der erwünschte(!!!!) Beruf ohne Folgekrankheiten oder Verschlimmerung einer bereits bestehenden Erkrankung ausgeübt werden kann. Diese Untersuchung wird von vielen Arbeitgebern als Voraussetzung zum Abschluss des Ausbildungsvertrages verlangt. Hierfür muss jedoch vorher von der Gemeinde ein Berechtigungsschein angefordert werden. Bei vorliegender Berechtigung kann gern mit uns ein Termin zur Untersuchung vereinbart werden.
Eine Abklärung des Impfschutzes ist zu diesem Zeitpunkt eine sinnvolle Ergänzung.
Jugendgesundheitsuntersuchung (J1)
(Ohne Spiegelstriche, haben wir sonst auch nirgendwo) Die Jugendgesundheitsuntersuchung ist für Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren eine wichtige Vorsorgeuntersuchung, die einmalig in Anspruch genommen werden kann.
Sie ist ein Check der körperlichen und seelischen Gesundheit.
Bei dieser kosten- und zuzahlungsfreien Leistung der gesetzlichen Krankenkassen können Jugendliche uns als Allgemeinmediziner/Internisten und als mögliche Vertrauensperson kennenlernen. Sie stellt eine wertvolle Chance für die Gesundheitsförderung dar.
Zusammenfassend handelt es sich um einen allgemeinen Check der Gesundheit, bei dem mögliche Krankheiten erkannt werden können, um diese dann rechtzeitig behandeln zu können.
Bei diesem Termin sollte auch eine Überprüfung des Impfbuches durchgeführt werden. Zudem können ggf. vergessene Schutzimpfungen, wie z.B. die Hepatitis B-/HPV-Impfung, die nur bis zum 18.Lebensjahr von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, nachgeholt werden.

Liebe Jugendliche/ Lieber Jugendlicher! Bei diesem Termin kannst Du alle Fragen stellen oder über Probleme sprechen, die Du mit anderen nicht besprechen willst oder kannst. Wir, wie alle Ärzte, unterliegen einer Schweigepflicht. Das bedeutet, dass das Gespräch vertraulich unter Dir und Deinem Arzt/Deiner Ärztin bleibt.

Krebsvorsorgeuntersuchung für Männer
Die Krebsfrüherkennung bei Männern ist ab dem 45. Lebensjahr jährlich durchzuführen. Diese Vorsorgeuntersuchung sucht nach Anzeichen der häufigsten Krebsarten des Mannes. Sie umfasst die Erhebung des aktuellen Gesundheitszustandes, eine Untersuchung des Stuhls auf verborgenes Blut sowie eine Untersuchung von Haut im Bereich der Leistenregion, äußeren Genitalien und der Analregion. Außerdem wird eine digitale Palpation (Untersuchung durch Abtasten) von Enddarm und Vorsteherdrüse (Prostata) durchgeführt.
Die Kosten dieser Krebsvorsorgeuntersuchungen werden ab dem Erreichen der genannten Altersgrenze vollständig von den Krankenkassen übernommen.

Die Bestimmung des Prostataspezifischen Antigen Wertes, kurz PSA-Wert, kann im Blut erfolgen. Dadurch können Prostatakarzinome in einem frühen, asymptomatischen Stadium entdeckt werden. Aktuell werden die Kosten der Bestimmung nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Nach entsprechender ärztlicher Beratung über Für und Wider der Durchführung dieser Krebsfrüherkennungsmaßnahme in der Sprechstunde, kann ggf. eine Blutentnahme mit Bestimmung durchgeführt werden. Die Kosten für diese Untersuchung müssen dann allerdings selbst getragen werden (IGeL).

Hautkrebsscreening
Das Hautkrebs-Screening ist Teil eines groß angelegten Programms. Es entspricht festgelegten und überprüfbaren Qualitätsstandards: Die durchführenden Ärzte wenden nicht nur eine standardisierte Untersuchungsmethode an, sondern dokumentieren auch ihre Untersuchungsergebnisse. Somit lässt sich das Screening objektiv überprüfen.
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten Frauen und Männern ab 35 Jahren alle zwei Jahre diese qualitätsgesicherte Untersuchung der gesamten Körperoberfläche an. Die Untersuchung können Sie auch hier in der Praxis durchführen lassen, da wir an einer speziellen Fortbildung teilgenommen und eine entsprechende Genehmigung erhalten haben.
Ziel des Screenings ist es, die Heilungschancen zu erhöhen, die Lebensqualität zu verbessern sowie die Zahl der Hautkrebserkrankungen zu verringern. Dafür ist langfristige und intensive Aufklärung nötig.

Früh erkannt ist Hautkrebs zu nahezu 100 Prozent heilbar. Je mehr Personen am Hautkrebs-Screening teilnehmen, desto mehr bösartige Veränderungen der Haut können früh entdeckt werden. Quelle: www.hautkrebsscreening.de

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Aktuelles

Unsere Praxis bleibt am 10.05.2024 geschlossen.
Die Vertetung übernehmen
1. Hausarztpraxis Innenstadt, Bischofsstr. 30, 49074 Osnabrück, Tel. 0541-5802800
2. Dr. Schöning, Langenkamp 1a, 49082 Osnabrück, Tel. 0541-572000
 

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